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Bewerbung

Die wichtigsten Rahmendaten:

In der nachfolgenden Tabelle findet sich eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Daten zum Studium.

StudienabschlussMaster of Science
Studienplätze15 je Semester
Regelstudienzeit3
StudienbeginnWinter- und Sommersemester
Credits90 ECTS
SpracheDeutsch, Englisch
StudienortHochschule Reutlingen
Bewerbungsschluss15.01. & 15.07
  
Zugangsvoraussetzung: 
Qualifikationfacheinschlägiges Erststudium
ECTS Erststduium210 (mit Auflagen auch 180)

Zugangsvoraussetzungen

Damit Sie sich für den Studiengang Human-Centered Computing (huc) bewerben können, benötigen Sie ein abgeschlossenes facheinschlägiges Erststudium mit mindestens 210 ECTS.

Bei einem facheinschlägigen Erststudium mit 180 ECTS erhalten Sie weitere 30 ECTS, als Auflage über eine Lehr- und Lernvereinbarung (Learning-Agreement), die Sie während des Master-Studiums erbringen müssen.

Facheinschlägig bedeutet, dass Ihr Erststudium zum Master-Programm Human-Centered Computing fachlich passt. Als passend werden

  • alle Informatik-Studiengänge, insbesondere Medieninformatik und Medizininformatik, sowie
  • Studiengänge mit genügend großen Informatik-Anteilen

gesehen.

 

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) für das Sommersemester ist der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli. 

Wenn Ihr Abschlusszeugnis zu der betreffenden Bewerbungsfrist noch nicht ausgestellt wurde (z.B. weil noch einzelne Prüfungsleistungen fehlen), müssen Sie fristgerecht einen vorläufigen Notenschnitt einreichen. Damit können Sie zugelassen werden mit der Bedingung, das Zeugnis innerhalb einer vorgegebenen Frist nachzureichen.

Das fristgerechte Einreichen des Zeugnisses bzw. des vorläufigen Notenschnitts ist auch für Bewerber verpflichtend, die an der Hochschule Reutlingen studieren bzw. studiert haben. 

Online-Bewerbung

Wenn Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich bitte fristgerecht über das folgende Portal:

hisinone.reutlingen-university.de 

 

Auswahlverfahren und Vergabe der Studienplätze

Zur Vergabe der Studienplätze wird eine Einordnung der Bewerber in eine Rangliste basierend auf der Durchschnittsnote des qualifizierten Hochschulabschlusses vorgenommen. Bei Bewerbern, die einen vorläufigen Notenschnitt eingereicht haben, wird dieser zur Bestimmung des Ranges herangezogen. Das spätere Einreichen des Abschlusszeugnisses hat in diesen Fällen keinen Einfluss auf den Rang.

Redaktion: Uwe Kloos