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Bewerbung und Zulassungsverfahren

Ich habe mein Bachelor-Studium bis zum Bewerbungsschluss noch nicht ganz abgeschlossen und / oder es liegt noch kein Abschluss-Zeugnis vor. Kann ich trotzdem zugelassen werden?

Sollte Ihr Zeugnis noch nicht vorliegen, können Sie sich mit Ihrer voraussichtlichen Abschlussnote bewerben und das endgültige Zeugnis später nachreichen. Die Zulassung kann beantragt werden, wenn der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des beantragten Masterstudiengangs erfüllt werden

Ich habe einen Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS Punkten. Kann ich trotzdem zugelassen werden?

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Bachelorabschluss von 180 ECTS-Punkten vorweisen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Zulassung zu beantragen. Diese Bewerberinnen und Bewerber müssen zusätzlich zu den in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Modulen 30 ECTS-Punkte an Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Die Auswahl der zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem Bachelorabschluss und wird in einem Learning Agreement mit dem Studiendekan zu Beginn des Studiums vereinbart.

Durch diese Angleichungsleistungen wird sich das Master-Studium in der Regel um 1 Semester auf insgesamt 4 Semester verlängern.

 

Mein Bachelor-Abschluss ist nicht im Fach Wirtschaftsinformatik. Kann ich trotzdem zugelassen werden?

Eine Zulassung ist auch mit einem Bachelor-Abschluss auf einem Fachgebiet möglich, das zur Wirtschaftsinformatik artverwandt ist. Ob diese Bedingung erfüllt ist, entscheidet die Auswahlkommission in einer Einzelfallprüfung im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Dazu ist es wichtig, dass Ihre Bewerbungsunterlagen Angaben über die einzelnen Module Ihres Bachelor-Studiums beinhalten, z.B. durch ein Transcript of Records. Bitte beachten Sie, dass eine Vorabauskunft leider nicht möglich ist.

 

Mein Bachelor-Abschluss ist nicht im Fach Wirtschaftsinformatik. Kann ich die zur Zulassung fehlenden Kenntnisse in einem Vorstudium oder als Gasthörer an der Hochschule Reutlingen erwerben?

Das ist leider nicht möglich, da sich die Zulassungsvoraussetzungen explizit auf das abgeschlossene grundständige Studium beziehen.

Auslandssemester

Besteht die Möglichkeit, während des Masterstudiums ein Auslandssemester zu absolvieren?

Ja, es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, freiwillig ein Auslandssemester zu absolvieren. Dieses ist für die Studierenden jeweils individuell zu planen.

Können die im Ausland erbrachten Leistungen für das Masterstudium an der Hochschule Reutlingen anerkannt werden?

Die im Ausland erbrachten Leistungen können grundsätzlich für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule an der Hochschule Reutlingen angerechnet werden, sodass diese durch das Auslandsstudium ersetzt werden. Die Studierenden müssen hierfür einen individuellen Plan erstellen, welche Module sie im Ausland belegen möchten und für welche Module diese in Reutlingen angerechnet werden sollen. Eine Anrechnung der einzelnen Module ist vor Absolvieren des Auslandssemesters mit den jeweiligen Modulverantwortlichen an der Hochschule Reutlingen zu klären.

 

 

Können die Angleichungsleistungen für Absolventen eines Bachelorabschlusses mit 180 ECTS im Ausland erbracht werden?

Eine Erbringung der Angleichungsleistungen im Ausland ist schlecht mit dem vorgesehenen Studienablauf vereinbar und wird daher nicht empfohlen, da ein Großteil der Angleichungsleistung im ersten Semester erbracht werden soll. Erst danach ist eine Belegung der Wahlpflichtmodule in Reutlingen möglich. Ein Auslandssemester im ersten Semester zu absolvieren ist u.a. aufgrund der Bewerbungsfristen nicht umsetzbar.

 

An welchen Hochschulen kann ich ein Auslandssemester absolvieren?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich an einer beliebigen Universität als „Free Mover“ zu bewerben, oder die Kontakte zu unseren Partnerhochschulen zu nutzen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Info-Veranstaltung der Fakultät Informatik und auf der Website des Reutlingen International Office (RIO).

 

Wie lange im Voraus sollte ein Auslandssemester geplant werden?

Die Planung sollte ca. zwei Semester im Voraus begonnen werden. Sofern ein Studienplatz an einer Partnerhochschule durch die Fakultät vermittelt werden soll, gilt das Ende der ersten Vorlesungswoche eines jeden Semesters als interne Bewerbungsfrist für einen Auslandsaufenthalt im folgenden Semester.

An wen kann ich mich bei Fragen zu einem möglichen Auslandssemester wenden?

Am Anfang jedes Semesters findet eine Info-Veranstaltung der Fakultät Informatik zum Thema Auslandsaufenthalt statt. Diese sollten Sie zunächst besuchen. Im Anschluss können Sie gerne eine persönliche Beratung bei Prof. Dr. Dennis Schlegel (für akademische Fragen) und/oder Frau Iris Obermaier (für organisatorische Fragen) in Anspruch nehmen.

 

Mit welchen Kosten muss ich für ein Auslandssemester rechnen?

Kosten beinhalten v.a. Reisekosten, Lebenshaltungskosten des Ziellands und ggf. Studiengebühren (in Abhängigkeit der Zielhochschule). Je nach Zielland und -hochschule existieren evtl. verschiedene Möglichkeiten für Stipendien, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

 

Abschlussarbeit / Master Thesis

Wie bekomme ich ein Thema für meine Master-Thesis?

Themen für Abschlussarbeiten werden durch Professoren der Fakultät Informatik (in der Regel in deren jeweiligen Lehr- und Forschungsgebieten) ausgegeben. Sie können direkt bei den Professoren erfragt werden oder werden durch Aushänge etc. bekannt gemacht. Studierende können dessen ungeachtet auch Themen vorschlagen. Themen, die von Unternehmen ausgeschrieben werden gelten auch als Vorschlag. In diesem Fall sprechen Studierende zunächst denjenigen Professor an, in dessen Lehr- und Forschungsgebiet das vorgeschlagene Thema fällt bzw. mit dem es enge Bezüge aufweist.

Wichtig ist, dass Sie selbst rechzeitig die Initiative ergreifen, ein geeignetes Thema zu finden! Ein wichtiges Ziel bei der Bearbeitung einer Master-Thesis ist die Demonstration der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Problem selbständig und unabhängig lösen zu können. Es ist deshalb anzuraten, möglichst ein Thema in den eigenen Kompetenz- und Interessenbereichen zu bearbeiten. Von der Bearbeitung eines Themas mit dem vorwiegenden Ziel, grundlegende Wissens- und Kompetenzlücken im Themenbereich zu schließen, ist dringend abzuraten. Ggf. sollte eine Beratung durch einen Professor in Anspruch genommen werden.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Master-Thesis in einem Unternehmen anfertigen möchte?

Themen für Abschlussarbeiten, die von Unternehmen ausgeschrieben werden gelten als Themenvorschlag und müssen von einem Professor der Fakultät Informatik genehmigt werden. Bitte halten Sie deshalb unbedingt mit einem Professor Rücksprache, bevor Sie vertragliche Verpflichtungen mit einem Unternehmen über die Anfertigung einer Abschlussarbeit eingehen. Ohne eine entsprechende Zusage durch einen Professor besteht keine Verpflichtung der Hochschule, die Betreuung einer Abschlussarbeit zu übernehmen. 

Wer betreut mich bei der Bearbeitung meiner Master-Thesis?

Von Seite der Hochschule erfolgt die Betreuung durch den Professor, der das Thema ausgegeben hat. Bei Anfertigung der Thesis in einem Unternehmen sollte zusätzlich ein Betreuer aus dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Dieser soll ein erfahrener Kollege oder Vorgesetzter der/des Studierenden sein, der sich mit dem Thema der Thesis von Seiten des Unternehmens befasst. 

Welche Formalien müssen beachten werden?

Die Zulassung der Abschlussarbeit erfolgt mittels eines Formulars der Hochschule. Das Formular ist unter folgender URL abrufbar: https://intranet.reutlingen-university.de/intranet/studium/semesterorganisation/pruefungen/

Mit dem Zulassungsformular werden Thema, Start- und Abgabetermin sowie die Prüfer für die anzufertigende Abschlussarbeit verbindlich festgelegt. Dieses Formular muss von der/dem Studierenden und dem betreuenden Professor unterschrieben werden.  Eine Kopie des Zulassungsformulars muss nach Rücksprache mit dem betreuenden Professor an den Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Dr. Bernhard Mößner) gesendet werden.

Die Master-Thesis ist eine Prüfungsleistung und muss deshalb (zusätzlich zur Zulassung) im für die Prüfungsanmeldung vorgesehenen Zeitraum des jeweiligen Semesters angemeldet werden.

 

Gibt es Vorgaben hinsichtlich Format, Struktur, etc. für die Master-Thesis?

Es werden zwei gebundene Exemplare der Abschlussarbeit benötigt. Diese können Sie beim Druckzentrum der Hochschule (http://druckzentrum.reutlingen-university.de) gegen Gebühr gemäß den Vorgaben der Hochschule anfertigen lassen. Beide Exemplare müssen mit einem einheitlichen Etikett versehen werden. Informationen hierüber finden Sie im RELAX-Kurs "INF-Alle Studiengänge: Etikettendruck Thesis-Dokumente". Die Abbildung zeigt ein vorschriftsmäßges Exemplar.

Weitere Vorgaben und Empfehlungen, z.B. zu Gliederung, Umfang, Sprache, Zitierstil, etc. erfolgen ggf. durch den betreuenden Professor.

 

Welche Regelungen gelten für die Bearbeitungszeit und den Bearbeitungszeitraum?

Die Bearbeitungszeit einer Master-Thesis beträgt sechs Monate. Bitte halten Sie zu allen Fragen der Zeitplanung Ihrer Master-Thesis Rücksprache mit Ihrem Betreuer.

Zur Gewährleistung gleicher Prüfungsbedingungen oder aus Gründen, die von Ihnen nicht zu vertreten sind, kann die Bearbeitungszeit um den Zeitraum, in dem eine Bearbeitung der Abschlussarbeit nicht möglich war, verlängert werden, höchstens jedoch um insgesamt zwei Monate. Die Entscheidung darüber trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Mößner auf der Grundlage einer Stellungnahme des Betreuers. Im Falle einer länger als zwei Monate andauernden Erkrankung besteht die Möglichkeit des Prüfungsrücktritts nach den allgemeinen Regeln.

Der Bearbeitungszeitraum kann sich auch über eine Semestergrenze erstrecken. Sie müssen jedoch im gesamten Bearbeitungszeitraum immatrikuliert sein.

Wann und wo muss ich meine Master-Thesis abgeben?

Der Abgabetermin ist auf dem Zulassungsformular vermerkt. Spätestens zu diesem Termin müssen zwei gedruckte Exemplare der Arbeit beim Studien-Service-Center der Hochschule Reutlingen vorgezeigt werden, um die Abgabe aktenkundig zu machen. Anschließend geben Sie die Exemplare beim betreuenden Professor ab.

 

Wer benotet meine Master-Thesis?

Die Abschlussarbeit wird von zwei prüfungsberechtigten Personen bewertet. In der Regel sind das der betreuende Professor und ein weiterer Prüfer aus dem Kreis der Professoren der Fakultät Informatik. Ggf. kann ein Betreuer beim Unternehmen vom betreuenden Professor um eine Stellungnahme gebeten werden. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Was ist bezüglich des Master-Kolloquiums (mündliche Prüfung) zu beachten?

Das Master-Kolloquium (mündliche Prüfung) ist eine separate Prüfungsleistung, schließt sich aber meistens inhaltlich und zeitlich an die Master-Thesis an. Deshalb wird diese Prüfungsleistung in der Regel von den selben Prüfern wie bei der Master-Thesis abgenommen. Der Termin wird vom betreuenden Professor der Master-Thesis festgelegt. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt des Master-Kolloquiums immatrikuliert sein müssen.

Redaktion: Wolfgang Blochinger