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Wie bewerbe ich mich?

Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in allgmeinverständlicher Form. Bitte beachten Sie auch die jeweils gültigen Auswahlsatzungen der Hochschule Reutlingen sowie die gesetzlichen Grundlagen. Unten auf der Seite finden Sie hierzu weiterführende Links.

Bitte beachten Sie auch die FAQ zum Thema "Bewerbung und Zulassungsverfahren".

Zugangsvoraussetzungen

  • Qualifizierter Hochschulabschluss der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik oder einer artverwandten Wissenschaft mit in der Regel 210 ECTS-Punkten.
    • Über artverwandte Hochschulabschlüsse entscheidet die Auswahlkommission per Einzelfallprüfung. Maßgeblich ist hierbei, dass Ihr grundständiges Studium sowohl ausreichend Studieninhalte aus der Informatik als auch wirtschaftswissenschaftliche Studieninhalte aufweist. Bitte machen Sie dazu in Ihren Bewerbungsunterlagen Angaben über die einzelnen Module Ihres Bachelor-Studiums und deren Umfang, z.B. durch ein Transcript of Records. Bitte beachten Sie, dass eine Vorabprüfung leider nicht möglich ist.
    • Bewerber mit einem entsprechenden Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS-Punkten können auch die Zulassung beantragen, müssen aber zu Beginn des Master-Studiums zusätzlich individuell festgelegte Angleichungsleistungen über 30 ECTS-Punkte erbringen. Diese werden zu Beginn des Master-Studiums in einem Learning Agreement festgelegt.
  • Qualifizierter deutscher Sprachtest, wenn der Hochschulabschluss nicht in einem deutschsprachigen Studiengang erworben wurde oder wenn die Muttersprache nicht Deutsch ist.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) für das Sommersemester ist der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli. 

Wenn Ihr Abschlusszeugnis zu der betreffenden Bewerbungsfrist noch nicht ausgestellt wurde (z.B. weil noch einzelne Prüfungsleistungen fehlen), müssen Sie fristgerecht einen vorläufigen Notenschnitt einreichen. Damit können Sie zugelassen werden mit der Bedingung, das Zeugnis innerhalb einer vorgegebenen Frist nachzureichen.

Das fristgerechte Einreichen des Zeugnisses bzw. des vorläufigen Notenschnitts ist auch für Bewerber verpflichtend, die an der Hochschule Reutlingen studieren bzw. studiert haben. 

Online-Bewerbung

Wenn Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich bitte fristgerecht über das folgende Portal:

hisinone.reutlingen-university.de 

 

Auswahlverfahren und Vergabe der Studienplätze

Zur Vergabe der Studienplätze wird eine Einordnung der Bewerber in eine Rangliste basierend auf der Durchschnittsnote des qualifizierten Hochschulabschlusses vorgenommen. Bei Bewerbern, die einen vorläufigen Notenschnitt eingereicht haben, wird dieser zur Bestimmung des Ranges herangezogen. Das spätere Einreichen des Abschlusszeugnisses hat in diesen Fällen keinen Einfluss auf den Rang.

Im Studiengang Wirtschaftsinformatik Master werden zum Sommer- und Wintersemester jeweils 15 Studienplätze vergeben. Da in der Regel die Bewerberzahlen höher liegen, können nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden.

 

Redaktion: Wolfgang Blochinger