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Voraussetzungen

Die Voraussetzung für das Masterstudium Human-Centered Computing (huc) ist ein abgeschlossenes Erststudium, ein Bachelor- oder Diplom-Titel einer deutschen Fachhochschule, einer Universität oder ein als äquivalent anerkannter Abschluss.

Wenn Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, müssen Sie zwingend einen vorläufigen Notenschnitt einreichen, siehe hierzu auch §20 Abs. 5 der Hochschulvergabeverordnung - HVVO. Damit können Sie bedingt zugelassen werden mit der Bedingung, das Zeugnis innerhalb einer vorgegebenen Frist nachzureichen.

Das fristgerechte Einreichen des Zeugnisses bzw. des vorläufigen Notenschnitts ist auch für interne Bewerber verpflichtend, denn ansonsten ist Ihre Bewerbung nicht vollständig!

Eine weitere Voraussetzung für den huc-Masterstudiengang ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Den Nachweis dazu können Sie unter anderem durch das erfolgreiche Ablegen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) erbringen. Ausgenommen von dem Nachweis sind Bewerber, die ihr Erststudium an einer deutschsprachigen Einrichtung absolviert haben.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich online im Hochschul Informations Portal.

Wir haben 15 Studienplätze pro Semester. Es existiert kein fester Numerus Clausus (NC). Wir lassen die besten Bewerber zu, welche die notwendigen Bedingungen erfüllen.

 

 

Redaktion: Uwe Kloos